Mit Hilfe der Fernwartungs-Software TeamViewer können unsere Electronic-Banking-Berater über eine bestehende Internetverbindung auf Ihr IT-System zugreifen und mit Ihnen gemeinsam, in Echtzeit, Probleme beheben.
TeamViewer
Fernwartungssoftware der VR-Bank Landshut eG
Was ist der „TeamViewer“?

TeamViewer ist eine Fernwartungs-Software der TeamViewer GmbH (www.teamviewer.de), die von der VR-Bank Landshut eG käuflich erworben und nicht selbst programmiert wurde. Die Software wurde in der aktuell vorliegenden Version von unserem IT-Dienstleister, der Fiducia IT AG, einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen und für den Einsatz freigegeben.
Vorteile:
• Keine Installation an Ihrem IT-System erforderlich.
• TeamViewer ist einfach zu bedienen, so dass kein Handbuch benötigt wird.
• Eine umständliche Beschreibung des Problems entfällt.
• Sie können die Fernwartungs-Sitzung jederzeit unterbrechen.
So funktioniert es:
• Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit unserer Electronic-Banking-Hotline (0871/823-113) auf,
• lesen und akzeptieren Sie die nachfolgende Fernwartungsvereinbarung,
• starten Sie die Fernwartungs-Software „TeamViewer“.
Bitte beachten Sie, dass eine Fernwartung-Sitzung nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit unseren Electronic Banking-Beratern, während der Servicezeiten (werktags von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr), möglich ist.
Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsserviceleistungen bezogen auf die Electronic-Banking Produkte der VR-Bank Landshut eG, nachstehend einheitlich vertragsgegenständliche Anwendung genannt, auf den IT-Systemen des Kunden in der zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration. Zu diesem Zweck wird die Fernwartungs-Software TeamViewer in der aktuellen Version von der VR-Bank Landshut eG zur Verfügung gestellt. Die Fernwartungsdienstleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand der Vereinbarung ist die Wartung von Fremdsoftware und Computer-hardware. Die Fernwartungs-Sitzung wird von der VR-Bank Landshut eG protokolliert und aufgezeichnet.
Leistungen
Folgende Leistungen sind während der Servicezeiten Bestandteil des Fernwartungsservices:
• Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der „VR-NetWorld Software“.
• Unterstützung bei Problemen in der Anwendung und Suche nach möglichen technischen Fehlern.
• Hilfeleistung bei der Handhabung von „eBanking Private Edition“ und „eBanking Business Edition“.
Pflichten des Kunden
Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Anwendung zu nutzen. Damit eine effiziente Fehleranalyse durch die VR-Bank Landshut eG erfolgen kann, hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Ferner hält sich der Kunde bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der VR-Bank Landshut eG. Die Verantwortung für eine aktuelle Datensicherung, die auch eine zeitnahe Wiederherstellung der Daten gewährleistet, trägt der Kunde. Der Kunde hat seine IT-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen (z.B. Passwortschutz, Firewall, Virenscanner) hinreichend zu schützen. Gelangt der Electronic-Banking-Berater der VR-Bank Landshut eG im Verlauf der Fernwartungs-Sitzung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.
Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Gegenstand der Vereinbarung ist der Fernwartungsservice der vertragsgegenständlichen Anwendung. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Anwendung werden durch den Fernwartungsservice nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.
Gewährleistung/Haftung
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software selbst ändert oder von Dritten ändern lässt.
Die VR-Bank Landshut eG haftet bei Schäden aller Art, auch für unerlaubte Handlungen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der VR-Bank Landshut eG auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der VR-Bank Landshut eG berücksichtigt. Bei Datenverlust oder Beschädigung am Datenbestand haftet die VR-Bank Landshut eG nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.
Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen IT-Systemen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die VR-Bank Landshut eG. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die VR-Bank Landshut eG den Kunden darauf hinweisen.
Die VR-Bank Landshut eG hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt.
Die VR-Bank Landshut eG ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter Punkt 1 vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst.
Die VR-Bank Landshut eG wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekannt gewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln.
Der VR-Bank Landshut eG ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
Sonstige Vereinbarungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VR-Bank Landshut eG Vertragsbestandteil sind.